Baustellensignalisation in der Schweiz: So wird Ihre Baustelle sicher und normgerecht eingerichtet
Baustellen im Strassenraum erfordern klare Signalisation: Schilder, Baken & Leuchten gemäss VSS 40 886 ff. sichern Sichtbarkeit & Schutz. Normgerechte Signale verhindern Unfälle, schützen Personal und vermeiden rechtliche Folgen – Pflicht bei jeder Tages- oder Grossbaustelle.
Steinemann AG
Flawil,
Schweiz
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen praxisnah und verständlich:
- welche Signalisationselemente vorgeschrieben sind,
- wie sie korrekt platziert werden,
- welche Beleuchtung wann notwendig ist,
- und wie Sie die Verkehrsführung sicher gestalten.
1. Signalisationselemente: Was ist vorgeschrieben?
Die Auswahl der Signalisation hängt von der Art der Baustelle (z. B. Tagesbaustelle, Langzeitbaustelle, innerorts/ausserorts) ab. Zu den wichtigsten Elementen gehören:
- Faltsignale: Temporäre Verkehrszeichen wie „Baustelle“, „Einbahn“, „Verengung“, „Lichtsignalanlage“. Sie müssen retroreflektierend sein (mind. Klasse R2) und in der richtigen Grösse (z. B. 90 cm für Hauptstrassen) verwendet werden.
- Leitkegel und Leitzylinder: Zur optischen Führung und Abgrenzung. Müssen ebenfalls retroreflektierend sein (Norm VSS 40 876).
- Absperrlatten und Gitter: Für die physische Trennung von Verkehrs- und Arbeitsbereichen. Müssen rot-weiss markiert und mit reflektierenden Flächen versehen sein.
- Warnleuchten: Gelbe Blinklichter oder Dauerlichter zur Kennzeichnung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht.
- Schutzsysteme: Mobile Absturzsicherungen, Anpralldämpfer oder Schutzwände bei Arbeiten nahe am Verkehr.
2. Platzierung und Standort der Signalisation
Die richtige Platzierung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Signalisation:
- Grundsatz: Signale stehen grundsätzlich rechts der Fahrbahn, bei Bedarf auch links (z. B. bei mehreren Fahrstreifen oder eingeschränkter Sicht).
- Abstände:
- Innerorts: Vorsignalisation 50 m vor der Baustelle
- Ausserorts: 150–250 m, je nach Geschwindigkeit
- Höhe und Abstand: Der Abstand zwischen Fahrbahnrand und Signalkante beträgt 0,5–2,0 m. Die Unterkante des Signals muss mind. 0,6 m über Boden liegen.
- Wiederholung: Bei längeren Baustellen (>500 m) oder eingeschränkter Sicht sind Wiederholungssignale erforderlich.
3. Beleuchtung und Lampen
Bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht ist eine zusätzliche Beleuchtung zwingend:
- Gelbe Blinklichter: Auf Faltsignalen oder Baken montiert, nicht blendend.
- Dauerleuchten: Für stationäre Absperrungen oder bei Nachtarbeiten.
- Stromversorgung: Akku- oder solarbetrieben, mit automatischer Dämmerungsschaltung.
4. Verkehrsführung und Sicherheit
Eine klare Verkehrsführung schützt alle Beteiligten und verhindert Unfälle:
- Temporäre Markierungen: Gelbe Linien oder Klebebänder zur Fahrbahnführung.
- Verkehrsregelung:
- Manuell: Mit Drehkellen bei Kurzbaustellen (<20 m)
- Automatisch: Mobile Lichtsignalanlagen bei längeren Baustellen
- Fahrstreifenverengung: Muss frühzeitig angekündigt und mit Leitelementen abgesichert werden.
- Schutzsysteme: Mobile Absturzsicherungen oder Anpralldämpfer bei Arbeiten nahe am Verkehr.
5. Weitere wichtige Aspekte für Bauunternehmen
Neben der Signalisation selbst sind folgende Punkte zu beachten:
- Bewilligungspflicht: Signalisationen müssen bei der zuständigen Behörde (z. B. Kanton, ASTRA) bewilligt werden.
- Signalisationsplan: Muss erstellt, mitgeführt und bei Änderungen angepasst werden.
- Regelmässige Kontrolle: Die Signalisation ist täglich zu prüfen und bei Bedarf zu korrigieren.
- Schulung: Mitarbeitende müssen im Umgang mit Signalisationselementen geschult sein.
- Sicherheitskleidung: Warnkleidung nach SN EN ISO 20471 ist Pflicht.
Fazit: Sicherheit beginnt mit der richtigen Ausrüstung
Die Einhaltung der Normen zur Baustellensignalisation ist nicht nur Pflicht, sondern schützt Leben. Als Grosshändler bieten wir Ihnen deshalb ein umfassendes Sortiment – von Faltsignalen bis Warnleuchten.