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Baustellensignalisation in der Schweiz: So wird Ihre Baustelle sicher und normgerecht eingerichtet

Baustellen im Strassenraum erfordern klare Signalisation: Schilder, Baken & Leuchten gemäss VSS 40 886 ff. sichern Sichtbarkeit & Schutz. Normgerechte Signale verhindern Unfälle, schützen Personal und vermeiden rechtliche Folgen – Pflicht bei jeder Tages- oder Grossbaustelle.

Steinemann AG
Flawil, Schweiz

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen praxisnah und verständlich:

  • welche Signalisationselemente vorgeschrieben sind,
  • wie sie korrekt platziert werden,
  • welche Beleuchtung wann notwendig ist,
  • und wie Sie die Verkehrsführung sicher gestalten.
Als Grosshändler für Baustellenbedarf wissen wir, worauf es ankommt – und bieten Ihnen gleich die passenden Produkte dazu.


1. Signalisationselemente: Was ist vorgeschrieben?

Die Auswahl der Signalisation hängt von der Art der Baustelle (z. B. Tagesbaustelle, Langzeitbaustelle, innerorts/ausserorts) ab. Zu den wichtigsten Elementen gehören:
  • Faltsignale: Temporäre Verkehrszeichen wie „Baustelle“, „Einbahn“, „Verengung“, „Lichtsignalanlage“. Sie müssen retroreflektierend sein (mind. Klasse R2) und in der richtigen Grösse (z. B. 90 cm für Hauptstrassen) verwendet werden.
  • Leitkegel und Leitzylinder: Zur optischen Führung und Abgrenzung. Müssen ebenfalls retroreflektierend sein (Norm VSS 40 876).
  • Absperrlatten und Gitter: Für die physische Trennung von Verkehrs- und Arbeitsbereichen. Müssen rot-weiss markiert und mit reflektierenden Flächen versehen sein.
  • Warnleuchten: Gelbe Blinklichter oder Dauerlichter zur Kennzeichnung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht.
  • Schutzsysteme: Mobile Absturzsicherungen, Anpralldämpfer oder Schutzwände bei Arbeiten nahe am Verkehr.
 

2. Platzierung und Standort der Signalisation

Die richtige Platzierung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Signalisation:
  • Grundsatz: Signale stehen grundsätzlich rechts der Fahrbahn, bei Bedarf auch links (z. B. bei mehreren Fahrstreifen oder eingeschränkter Sicht).
  • Abstände:
    • Innerorts: Vorsignalisation 50 m vor der Baustelle
    • Ausserorts: 150–250 m, je nach Geschwindigkeit
  • Höhe und Abstand: Der Abstand zwischen Fahrbahnrand und Signalkante beträgt 0,5–2,0 m. Die Unterkante des Signals muss mind. 0,6 m über Boden liegen.
  • Wiederholung: Bei längeren Baustellen (>500 m) oder eingeschränkter Sicht sind Wiederholungssignale erforderlich.


3. Beleuchtung und Lampen

Bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht ist eine zusätzliche Beleuchtung zwingend:
  • Gelbe Blinklichter: Auf Faltsignalen oder Baken montiert, nicht blendend.
  • Dauerleuchten: Für stationäre Absperrungen oder bei Nachtarbeiten.
  • Stromversorgung: Akku- oder solarbetrieben, mit automatischer Dämmerungsschaltung.


4. Verkehrsführung und Sicherheit

Eine klare Verkehrsführung schützt alle Beteiligten und verhindert Unfälle:
  • Temporäre Markierungen: Gelbe Linien oder Klebebänder zur Fahrbahnführung.
  • Verkehrsregelung:
  • Fahrstreifenverengung: Muss frühzeitig angekündigt und mit Leitelementen abgesichert werden.
  • Schutzsysteme: Mobile Absturzsicherungen oder Anpralldämpfer bei Arbeiten nahe am Verkehr.


5. Weitere wichtige Aspekte für Bauunternehmen

Neben der Signalisation selbst sind folgende Punkte zu beachten:
  • Bewilligungspflicht: Signalisationen müssen bei der zuständigen Behörde (z. B. Kanton, ASTRA) bewilligt werden.
  • Signalisationsplan: Muss erstellt, mitgeführt und bei Änderungen angepasst werden.
  • Regelmässige Kontrolle: Die Signalisation ist täglich zu prüfen und bei Bedarf zu korrigieren.
  • Schulung: Mitarbeitende müssen im Umgang mit Signalisationselementen geschult sein.
  • Sicherheitskleidung: Warnkleidung nach SN EN ISO 20471 ist Pflicht.


Fazit: Sicherheit beginnt mit der richtigen Ausrüstung

Die Einhaltung der Normen zur Baustellensignalisation ist nicht nur Pflicht, sondern schützt Leben. Als Grosshändler bieten wir Ihnen deshalb ein umfassendes Sortiment – von Faltsignalen bis Warnleuchten.

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